IMPRESSUM

 

Gemeindeverwaltung Ovelgönne
Oldenbrok-Mittelort
Bürgermeister Thomas Brückmann

Rathausstr. 14
26939 Ovelgönne

Tel.: 0 44 80 / 82-0
Fax: 0 44 80 / 82 32

Internet: www.ovelgoenne.de
Email: info@ovelgoenne.de

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 07.00 - 12.30 Uhr
und 13.00 - 16.00 Uhr (außer Freitagnachmittag)

Kontoverbindung:
Landessparkasse zu Oldenburg
Kto.-Nr. 060-370 020
BLZ 280 501 00

Die Gemeinde Ovelgönne ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Gemeindeverwaltung wird vertreten durch den Bürgermeister Thomas Brückmann, ansässig Rathausstraße 14, 26939 Ovelgönne

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Copyright © 2002 Gemeinde Ovelgönne. Erstellt von der Gemeinde Ovelgönne im Januar 2006, Aktualisierung findet ständig statt. Jede Verwertung von Textmaterial, Warenzeichen oder Fotos ist nur mit Zustimmung von der Gemeinde Ovelgönne statthaft.

K. Wolany.

Hinweise zum E-Mail-Versand:

Wir weisen Sie darauf hin, dass Daten welche mittels E-Mail über das Internet gesendet werden, ungesichert sind. Es ist nicht ausgeschlossen, dass übermittelte Daten von unbefugten Dritten gelesen, verändert oder gelöscht werden. Bitte schicken Sie uns deshalb keine vertraulichen Daten über das Internet! Ob Sie der Gemeinde Ovelgönne per E-Mail schreiben, liegt allein bei Ihnen.

Bis auf Weiteres darf Ihnen die Gemeinde Ovelgönne aber nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten. Sie möchten sicherlich nicht, dass Unbefugte aus der Antwort Einblick in Ihre persönlichen Verhältnisse nehmen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass eine ggf. erforderliche Antwort auf Ihre Fragen und Anträge weiterhin auf dem üblichen Weg erfolgen muss.

Bitte geben Sie daher für diese Zwecke in Ihrer E-Mail Ihre vollständige Anschrift und Telefonnummer an.

Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist derzeit mit der Gemeinde Ovelgönne nicht möglich.

Selbstverständlich wird auch bei uns an der Einführung von Verschlüsselung und elektronischer Signatur gearbeitet, um einen sicheren E-Mail-Verkehr künftig gewährleisten zu können.

Beachten Sie bitte, dass das Zustellungsrisiko, insbesondere bei fristwahrenden Schreiben per E-Mail, bei Ihnen liegt.

Nicht zulässig per E-Mail ist die Übersendung von Anträgen und anderen Schriftstücken, wenn eine eigenhändige Unterschrift vom Gesetz vorgesehen ist.

Die Gemeinde Ovelgönne ist aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, eingehende E-Mails grundsätzlich wie normale Briefpost zu behandeln. Sie können also durch die Kommunikation per E-Mail keine wesentlich beschleunigte Erledigung Ihres Anliegens erwarten. Die Beschleunigung durch den Wegfall von Postlaufzeiten bleibt Ihnen allerdings erhalten.

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