Auszug
Oldenbrok
Auszug aus der Chronik der Gemeinde Oldenbrok:
Ein altes Großenmeerer Kirchenbuch erzählt
Pfingsten 1795
hatte der Generalsuperintendent Mutzenbecher in Großenmeer den neuen Pfarrer
Wardenburg eingeführt. Eine volle Kirche, die nicht einmal alle Besucher
fassen konnte, empfing den neuen Geistlichen. Er zeigt sich in seinem noch erhaltenen
Bericht darüber sehr verwundert, denn man muß dem neuen Pastoren
horrende Dinge über den sittlichen Zerfall seiner neuen Gemeinde ins Ohr
geflüstert haben. Trunksucht und Prozeßfreudigkeit waren einige dieser
schwarzen Punkte. Nun sah Wardenburg ein, daß man doch stark übertrieben
hatte. Der rege Kirchenbesuch scheint ihn sichtlich beeindruckt zu haben.
Der wirtschaftliche Stand der Gemeinde war um 1795 sehr günstig. Wardenburg
schreibt, daß die Landpachten sehr hoch angestiegen seien, so daß
sich viele Hausleute veranlaßt sahen, ihre halben Stellen in Pacht auszutun.
Das Großenmeerer
Pastorat befand sich allerdings in einer sehr schlechten Verfassung. Der Garten
glich einer Wildnis. Wardenburg legte aber selbst Hand an und muß nach
seinen Ausführungen nicht nur Ordnung geschaffen, sondern auch Anpflanzungen
von ausländischen Bäumen und Sträuchern ausgeführt haben.
Sehr sorgenvoll betrachtet der neue Großenmeerer Geistliche die angespannte
politische Lage. Im Jahre 1795 hatten französische Revolutionstruppen die
Ems erreicht, die von ihnen allerdings nicht überschritten wurde. Ein Strom
von Flüchtlingen aus Brabant und Holland ergoß sich vor ihnen in
die Gebiete östlich der Ems und suchte ins Innere Deutschlands vorzudringen.
Dieser Zustrom wurde nun noch durch Sicherungstruppen der Verbündeten,
welche das Gebiet östlich der Ems besetzt hielten, zu einer großen
Belastung. Nur einen Vorzug hatte dieser Zustand. Für Vieh und landwirtschaftliche
Erzeugnisse wurden hohe Preise gezahlt. Es kam dadurch sehr viel Geld ins Land.
Von Einquartierungen blieb das Großenmeerer Kirchspiel verschont. Der
Weg von Loyerberg nach Großenmeer war unergründlich und konnte keineswegs
von militärischen Fracht und Bagagewagen, viel weniger von Geschützen,
befahren werden. Zwar wurden "Kriegsfuhren" geleistet, die auch bezahlt
worden sein müssen. Die Preise stiegen weiter an. Es kosten:
1 Fuder Heu = 20
Taler
1 Scheffel Roggen = 2 "
1 " Hafer = 1 "
1 Pfund Zucker = 44 Grote
1 " Kaffee = 54 "
Die Ernte war 1795 sehr gut ausgefallen, trotzdem fand der Anfall zu hohen Preisen seinen Absatz.
Aber auch der neue
Prediger sollte nicht leer ausgehen. Das Pachtland der Pfarre fand zu guten
Preisen Pächter. Die Pachtsätze lagen 1 bis 2 Taler je Tagewerk über
den Normalsätzen. Der Pastor erhielt dadurch einen Ausgleich für die
entfallenden 25 Reichstaler aus dem Armenägdefonds. Um eine bessere Existenzgrundlage
zu finden, ließ der neue Geistliche einige höher liegenden Pfarrländereien
als Ackerland kultivieren.
In einer Aufstellung zieht Pastor Wardenburg eine Art Bilanz seiner zu erwartenden
Einkünfte auf Grund der neuen Pachtsätze. Es sind etwa 10 größere
und kleinere Landflächen, die jährlich weit über 400 Reichstaler
aufbringen konnten. Das Einkommen aus der Pfarrstelle wurde dadurch sicher stark
aufgebessert, denn der Prediger hatte ja noch eine Landwirtschaft mit Viehhaltung.
Außerdem flossen ihm noch weitere Leistungen zu.
Wenn man den Bericht des Großenmeerer Pfarrers liest, kommen sofort Gedanken
.....
Aus alten Kirchenvisitationsprotokollen
......
Die nächste Visitation der Gemeinde am "Großen Mehr" fand 1604 statt. Pastor und Kirchengeschworene legten wieder ihre Abrechnungen vor, wobei sich ergab, daß die letzteren mit 6 guten Talern und 25 Gr. in Rest blieben. Dieser Betrag stellte also den Bestand der Kirchenkasse dar.
Johann Büsing und Johann Hillmers wurden als neue Kirchenvorsteher pflichtbar gemacht. Sie gelobten, der Kirche treu und "holt" zu sein, also ihren Pflichten gewissenhaft nachzukommen.
Fünf Jahre später (1609) erschienen die Visitatoren wieder in Großenmeer, um sich über den Zustand des kirchlichen Gemeinwesens zu erkundigen. Die Ergebnisse waren allerdings weniger erfreulich. Der Pastor hatte kein Kirchenbuch geführt, sodaß nicht einmal eine ordnungsmäßige Beurkundung der getauften (geborenen) ehelichen Kinder vorlag. Taufen fanden manchmal erst Monate nach der Geburt statt, sodaß die Geburtsdaten kaum noch zu kontrollieren waren. Was der Pastor über seine persönlichen Verhältnisse und die Sittenverhältnisse in seiner Gemeinde berichtete, überstieg wohl die Vorstellung der Visitatoren. Wassersnöte machten dem Pastor viel zu schaffen. Ein Dieb hatte ihm sogar einen Ochsen gestohlen, wofür ihn der Bann des erregten Pfarrherrn von der Kanzel traf.
Mit Betrübnis
mußte die Kommission hören, daß Saufen und übermäßige
Essereien zu den Gewohnheiten der Gemeindemitglieder gehörten. Uneheliche
Geburten müssen an der Tagesordnung gewesen sein. Die "meisten"
gaben dem Pastor die Zusage, daß sie in den ehelichen Stand treten würden.
Von den "andern" erhoffte der Prediger eine nachträgliche Einsicht.
Mit dem Kirchenbesuch war der Prediger keineswegs zufrieden. Johann Hullmann
hatte sich über die Änderung der Kirchensitze geärgert und kam
deshalb überhaupt nicht mehr zur Kirche.
Nun lag in der Nähe der Kirche der Krug, der sogar von den Kirchgängern während des Gottesdienstes besucht wurde. Während der Prediger sprach, muß er vor fast leeren Bänken gepredigt haben, während ein Teil der Kirchenbesucher im nahen Wirtshaus saß oder auf dem Kirchhofe spazieren ging. Eine weitere Unsitte war es, dem Pastor Zettel mit Sonderwünschen auf die Kanzel zu legen, mit der Ansinnen, besondere Mißstände in seiner Predigt einzuflechten. Darunter verstand man an-scheinend auch vermeintliche Ungerechtigkeiten eines Nachbarn, dem eins ausgewischt werden sollte. Der Friede in der Gemeinde konnte durch solche Gewohnheiten nicht gewahrt bleiben. In unserer Vorstellung wird man darin auch einen Mißbrauch der Kanzel sehen müssen. Die Kommission verwahrte sich dann auch entschieden gegen solche Machenschaften, persönliche Streitigkeiten im Gottesdienst behandeln zu lassen.
An der neuen Kirche "wolgebauett und gezierett" fanden die Visitatoren Gefallen. In der Pastorei hatte die Stube des Pastoren kein Pflaster. Die Gemeinde hatte sich anscheinend ablehnend verhalten, das Pastorat in einen wohnbaren Zustand zu versetzen, sodaß der Prediger die Fenster und den Kachelofen aus eigenen Mitteln beschaffen mußte. Die Lage des Predigers Johann Rockingius war alles andere als beneidenswert. Nicht einmal einen Küster hatte er, sodaß dieses Amt sein Sohn übernehmen mußte. Auch dieser mußte die wohnliche Herrichtung des Küsterhauses (Fenster und Kachelofen) selbst bezahlen, um wenigstens einigen Schulkindern in der Küsterei Unterricht erteilen zu können.
Die Visitatoren suchten nun ......
......
Als man den Pastor Foltenius verhörte, gab er folgenden Bericht über seine Gemeinde:
1.) Am Aposteltage
hatte er keine Zuhörer in der Kirche,
2.) Gottlose kamen nicht zur Beichte. Er hatte viele in der Gemeinde, die nicht
zur Beichte ka-men.
3.) Zu kirchlichen Amtshandlungen (Taufen, Trauungen etc.) kamen die Gemeindemitglieder
sehr häufig in bezechtem Zustande.
4.) Der Kirchenbesuch war schlecht. Die religiöse Wissenschaft wird als
unzureichend bezeichnet. Ungehorsame Kinder wuchsen ohne ausreichende Erziehung
auf. Rauffen, schlagen und "graulich" fluchen war an der Tagesordnung.
Sehr bedenklich fand Foltenius den steigenden Grad der Unzucht. Er nennt Johann
Kloppenburg eine Ausgeburt des schlechten Menschen. Ehebruch war anscheinend
an der Tagesordnung. Zahlreiche uneheliche ......
Einführung in die ältere Schulgeschichte der Gemeinde
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Im Jahre 1609 war Heinrich Rosskamp Küster in Oldenbrok. Er war um 1569 geboren, denn er gibt sein Alter 1609 "ungefähr" mit 40 Jahren an. Seinen Dienst in Oldenbrok versah er damals bereits 24 Jahre, dürfte diesen also bereits als junger Mensch angetreten haben.
Nach den Anordnungen der Kirchenvisitation sollte 1609 endlich eine Schule eingerichtet werden. Ein Nachsatz im Protokoll besagt dann auch, daß dieser Anweisung Folge geleistet worden ist. Im Jahre 1632 gab es einen Küster Henrikus Heyen. Diedrich Freese war 1634 Lehrer, nachdem er zwischenzeitlich das Amt eines Untervogts versehen hatte. Im Jahre 1656 wird der Schulmeister Hinrich Freese von Bremen genannt.
Nebenschulen scheinen
damals im Kirchspiel bereits bestanden zu haben. Jedenfalls wird von einer Klippschule
in Niederort berichtet, in welcher 1656 Andreas Walter aus Mühlhausen (Thür.)
unterrichtete. Der Nebenschule in Altendorf stand von 1618 - 30 Diedrich Freese
vor. Einer seiner Nachfolger war 1645 Friedrich Lösekampf, der vorübergehend
sich als Zimmermann betätigte, aber 1646 in die Schule zurückkehrte.
Im Jahre 1656 unterrichtete Henrich Holle.
In Großenmeer (Mehrkirche) finden wir 1588 den Küster Henrich van
der Vecht vor. Dieser hielt keine Schule. Im Jahre 1609 heißt es, daß
kein Küster gehalten werden, sondern dieses Amt verwaltete der Sohn des
Pastoren. Dieser muß nach dem Protokoll auch schon einige Kinder in seiner
Küsterei unterrichtet haben. Aus dem Jahre 1627 wird dann mitgeteilt, daß
der Schulunterricht wegen der Überschwemmung nicht durchgeführt werden
könnte. Auch fünf Jahre später wurde noch kein Schulbetrieb unterhalten,
weil der Küster sich lieber seinem Kruggeschäft widmen wollte. Erst
1649 hören wir von einem Küster und Lehrer Gerd von Kampen.
Den Landschulen des 17. Jahrhunderts haftete noch sehr viel Primitives an. Im Sommer wurde kaum Unterricht erteilt, weil dann jede Arbeitskraft, auch die eines heranwachsenden Kindes, in der Landwirtschaft gebraucht wurde. Erst im Oktober setzte der Schulbetrieb wieder ein, um bis vor Ostern durchgeführt zu werden. Da die Schulinteressenten die Schule als ihre Einrichtung betrachteten, hatten die Behörden, viel weniger noch Pastor und Schulmeister eine Handhabe, auf die Abhaltung der Sommerschule zu drängen. Ein solches Verlange würde großen Widerstand ausgelöst haben.
Für die Durchführung eines ordentlichen Schulunterrichtes waren noch andere Voraussetzungen zu erfüllen, die um 1600 noch keineswegs gegeben waren. Der neue Superintendent Hamelmann hatte zwar versucht, auch das Schulwesen nachhaltig zu fördern und zu entwickeln. Nach der Oldenburger Kirchenordnung von 1573 sollten die Lehrer lesen und schreiben, die Hauptstücke der christlichen Lehre verstehen und Kirchenlieder vorsingen können. Diese Anforderungen bezogen sich wohl zunächst auf die Tätigkeit der im Dienst der Kirche stehenden Küster.
Der Küster des 16. Jahrhunderts entsprach wohl kaum immer diesen Anforderungen. Seine Tätigkeit bestand ja in den niederen Küsterdiensten. Im Gottesdienst sang er vor, sorgte im übrigen für die Sauberhaltung der Kirche und des Kirchhofes und erledigte nebensächliche Verrichtungen. Der Gedanke, den Küster auch mit der Unterweisung der schulpflichtigen Jugend zu beauftragen, hatte für die Gemeinden zwar etwas Verlockendes in sich. Um 1600 fehlte es aber noch an ausgebildeten Schulmeistern. Die geringere Besoldung bot keinen Anreiz, den Lehrerberuf zu ergreifen. Mancher wird sich auch gegen die Zumutung gewehrt haben, zu dem Küsterdienst auch noch den Schulunterricht zu übernehmen. Wir sehen das ja an dem Großenmeerer Küster, der 1632 lieber seinen Krug weiterführte, als sich mit dem Unterricht der Schuljugend zu beschäftigen.
Die Gemeinden jener Zeit mußten daher jede einigermaßen brauchbare Kraft heranziehen, um nur den Unterricht durchführen zu können. Obwohl die Bewerber vom Ortsgeistlichen oder dem Konsistorium geprüft wurden, scheint man doch keine großen Anforderungen gestellt zu haben. Der Altendorfer Nebenschullehrer war 1645 bekanntlich ein Zimmermann.
Aus dem Jahre 1662, also nach dem 30-jährigen Kriege hören wir, daß der Großenmeerer Schullehrer gelegentlich der Kirchenvisitation die Genehmigung nachsuchte, wie sein Vorgänger eine Tonne Bier an Reisende auszapfen zu dürfen. Er erklärte, die Schule nicht vernachlässigen zu wollen. Als Grund für dieses sehr vorsichtig vorgetragene Verlangen wird das geringe Einkommen des Schul- und Küsterdienstes angegeben. Die Visitatoren durchschauten allerdings, daß es nicht bei einer einzigen Tonne Ausschank verbleiben würde, sondern an einen regulären Schankbetrieb gedacht war. Sie verwiesen deshalb den geschäftstüchtigen Küster auf den Verwaltungsweg und empfahlen, einen entsprechenden Antrag nach Oldenburg zu richten.
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